Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Finanzministerium hat Haushaltssperre verhängt
KfW und BAFA bewilligen keine Fördermittel
Das Finanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. Die KfW und das BAFA akzeptieren keine Anträge und bewilligen keine Fördermittel – etwa in der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Der Förderstopp trifft auch die Module für Nichtwohngebäude und für Energieaudits: Sie gehören zur Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme EBN. Ebenso pausiert die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.
Aber Zusagen für Förderdarlehen und Investitionszuschüsse gelten nach wie vor. Zumindest 2023 läuft die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG weiter. Wenige Details sind beim Wirtschaftsministerium zu erfahren.
KfW, BAFA, Bauministerium und Öko-Zentrum informieren
KfW listet ihre betroffenen Förderprogramme
Die KfW hat eine kleine Internet-Seite für ihre Förderprogramme eingerichtet. Dort listet sie betroffene Förderprogramme:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Nr. 134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Nr. 455)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (Nr. 805)
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Nr. 201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Nr. 202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (Nr. 432)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Nr. 295)
BAFA nennt zusätzliche Förderprogramme
Das BAFA streut Hinweise an mehreren Stellen seiner Webite. Laut diesen Angaben pausieren derzeit:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E‑Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E‑Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm »Bürgerenergiegesellschaften« bei Windenergie an Land
Förderstopp trifft Neubauten aus anderen Gründen
Über die Förderung von Neubauten sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz auf einer Konferenz: »Mir war wichtig, dass insbesondere auch die Förderprogramme für den Baubereich jetzt auch rausgenommen sind vom Förderstopp in diesem Jahr, so dass auch die Häuslebauer und die Menschen, die große und Mehrfamilienhäuser mithilfe des Bundes errichten wollen, auch weiter die zinsverbilligten Programme bekommen können«. Bislang betrifft diese Zusage nicht die weitere Entwicklung im Jahr 2024.
UPDATE 14.12.2023: Die Zusage aus dem Bauministerium betrifft nur die Förderung von »Wohneigentum für Familien« (Nr. 300). Die KfW unterbricht hingegen Programme wie »Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude« (Nr. 297, 298) und »Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude« (Nr. 299). Allerdings nennt niemand die Haushaltssperre als Grund für den Förderstopp. »Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage« seien nun die »Haushaltsmittel erschöpft«, heißt es auf der Website der KfW. Wie und wann es weitergeht – unklar: »Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind«.
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG läuft weiter
Vorerst läuft die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG weiter: Die KfW vergibt Kredite für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus und von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude. Für Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA Anträge entgegen und bewilligt Zuschüsse.
Durch die Haushaltssperre entfällt derzeit die geförderte Energieberatung für Wohngebäude, bei der ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP erstellt wird – dieser iSFP führt bei geförderten Einzelmaßnahmen zu einem Bonus für Anlagentechnik, Heizungs-Optimierung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Ohne EBW gibt es keinen iSFP, und ohne iSFP gibt es keinen iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen in der BEG. Wer scheut die geplante Sanierung wegen dieser Einschränkung? Andererseits hängt eine Heizungssanierung nicht mit diesem Problem zusammen.
Das Öko-Zentrum NRW spekuliert auf eine vorläufige Haushaltsführung: Dann könnte die BEG auch 2024 funktionieren, selbst wenn kein Haushalt für das neue Jahr existiert. Unter diesen Bedingungen startet die Reform der geförderten Einzelmaßnahmen erst später. Damit verzögern sich die angekündigten Verbesserungen für die Heizungsförderung. Was bei der BEG passiert – das erfahren Sie auf einer ständig aktualisierten Seite vom Öko-Zentrum NRW.